Allgemeine Informationen:
Zum Schutz des Waldes und unserer heimischen Flora:
Keine pflanzlichen Abfälle in Wald und Flur entsorgen!
Laub, Rasen-, Baum- und Strauchschnitt sowie andere Gartenabfälle gehören nicht in unseren Wald!
Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass Gartenabfälle, weil sie „nur Natur“
seien, und „doch sowieso verrotten“ würden, im Wald entsorgt werden könnten.
Über diesen Irrtum aufzuklären, ist Anliegen der Forst- und Abfallbehörden.
Es soll über die reichlich vorhandenen Alternativen der richtigen Gartenabfallentsorgung informiert werden.
Eine ganz besonders wichtige Rolle kommt dabei den Kleingartenvereinen zu, die sich vor Ort als Informationsträger und -übermittler verdient machen können.
1. Warum Gartenabfälle nicht im Wald entsorgt werden sollen
Lesen Sie hier einige Gründe, warum Gartenabfälle nicht im Wald entsorgt werden sollen.
a) Das Ökosystem des Waldes wird durch Gartenabfälle geschädigt
Gartenabfälle, die im Wald abgelagert werden, schädigen den Wald. Sie verhindern die Atmung der Baumwurzeln. Dies schwächt die Bäume und macht sie anfällig für Schadorganismen, wie Pilz oder Insekten. Aber auch der Boden wird durch Vergärungs- und Fäulnisprozesse (verursacht vor allem durch Rasenschnitt) in Mitleidenschaft gezogen: die Zusammensetzung von Mikroorganismen verändert sich – hierdurch wird
der natürliche Nährstoffkreislauf gestört.
Durch viele Pflanzenabfälle im Wald kommt es außerdem zu einer hohen Nährstoffanreicherung (typisch: starker Brennnesselbewuchs). Gefährdet werden hierdurch nährstoffarme Lebensräume für Pflanzen (Dünen, Silbergrasfluren und Trockenrasen in Wäldern) und Tiere. Zu hohe Stickstoffbelastungen belasten auch das pflanzliche Gewebe, sodass es für Pilzkrankheiten und Blattläuse anfälliger wird.
b) Eintrag von gebietsfremden Organismen, die auch in Gärten „zurückwandern“ können
Durch Gartenabfälle, die in den Wald verbracht werden, gelangen – über Pflanzenteile oder Samen – gebietsfremde Organismen (Neophyten) in die Wälder, die häufig unerwünscht sind, wenn sie sich sehr schnell ausbreiten, dadurch die heimische Flora verdrängen. Auf diese Weise werden vorhandene Lebensräume zerstört – und über diesen Weg auch die Vegetation in unseren Gärten beeinflusst. Beispiele sind der Riesenbärenklau (enthält Giftstoffe im Pflanzensaft), der Japanische Staudenknöterich und das Indische Springkraut.
c) Der Wald wird verschandelt durch Gartenabfallhaufen – und aus einem kleinen Häufchen wird schnelle eine große Deponie
Gartenabfallhaufen im Wald sind auch nicht gerade eine Zierde. Überlegen Sie selbst: würden Sie sich freuen, wenn Sie im Wald spazieren gehen und ständig Abfallhaufen antreffen?
Aber vor allem: wo einmal etwas liegt, steigt der Anreiz für Nachahmer – es kommt immer mehr Unrat hinzu. Und schon bald ist aus einem kleinen Häufchen von Gartenabfällen eine ausgewachsene Deponie geworden.
d) Die Brandgefahr steigt durch die Ablagerung von Gartenabfällen im Wald
Durch das Ablagern von pflanzlichen Abfällen im Wald kann es aber noch schlimmer kommen: die Gärungsprozesse in solchen Grünabfallbergen führen häufig zur Überhitzung, und durch Selbstentzündung kann es zu Bränden kommen. Gerade bei trockener Witterung, mit der wir es im Land Brandenburg häufig zu tun haben, kann dann schnell ein ausgewachsener Waldbrand entstehen.
2. Daher: Gartenabfallentsorgung im Wald ist auch unzulässig
Deshalb sind Gartenabfälle – wie andere Haushaltsabfälle auch – dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis, kreisfreie Stadt oder Abfallzweckverband) zu überlassen. Eine Ausnahme besteht für die Eigenkompostierung, die aber – zu Ihrem eigenen Nutzen – fachgerecht durchgeführt werden sollte, damit es zu keinen Geruchsbelästigungen kommt und am Ende ein guter Kompost entsteht. Voraussetzungen
sind eine geeignete Platz- und Behälterwahl, aber auch die Beachtung einschlägiger Grundregeln der Kompostierung, wie Sie in einer Reihe von Ratgebern beschrieben werden.
Viele meinen, auf diese Weise Geld sparen zu können. Das Gegenteil ist aber der Fall: über die Entsorgung von illegal abgelagerten Abfällen im Wald informieren die Förster oder Naturwächter die öffentlich-rechtlichen Abfallentsorger, die sie dann regelmäßig mit viel höherem Aufwand als durch die legale Sammlung der Entsorgung zuführen. Diese höheren Kosten für die Abfuhr illegal abgelagerter Gartenabfälle verteuern die Abfallentsorgungsgebühren wiederum unnötig. Gerade als Kleingartenverein besteht auch die Möglichkeit, über Gemeinschaftsaktionen die Grünabfallsammlung kostengünstiger zu gestalten.
Im Übrigen drohen Bußgelder bis zu 100.000,- Euro!
Erst recht keine Alternative ist allerdings das Verbrennen von pflanzlichen
Abfällen im eigenen Garten!! Es ist ganz grundsätzlich verboten, belastet die Luft, aber auch die Nachbarschaft und Allgemeinheit – und bedeutet eine Verschwendung kostbarer Ressourcen, die dem Boden bzw. alternativ der Energiegewinnung verloren gehen!
3. Schützen wir also unseren Wald: für Gartenabfälle gibt es ausreichend alternative, umweltfreundliche Entsorgungsmöglichkeiten!
Alle öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis, Kreisfreie Stadt, Abfallzweckverband) des Landes Brandenburg halten ausreichende Möglichkeiten der Grünabfallsammlung bereit, beispielsweise: Grünabfallsammlung, Wertstoffhöfe, Biotonne.
Nähere Informationen zu den jeweiligen Grünabfall-Sammlungsmöglichkeiten erhalten Sie auf den Internetseiten bzw. über die Kontaktdaten der öffentlich rechtlichen Entsorgungsträger (beim Landkreis, Kreisfreier Stadt und dem Abfallzweckverband):
http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.309477.de
Die Kontaktadressen der Oberförstereien finden Sie hier:
http://forst.brandenburg.de/sixcms/detail.php/65072